Ein Gartenhaus besteht meistens aus Holz, welches unterschiedliche Stärken haben kann, verschiedenen Steinarten oder auch aus hochwertig verzinktem Stahl. Der Begriff leitet sich aus dem Standort des Hauses ab, es steht also vorwiegend in einem kleineren bis großem Gartengrundstück. Möchte man ein Gartenhaus errichten, benötigt man keine Baugenehmigung. Zulässig sind Gartenhäuser in einfacher Ausführung. Die Grundfläche darf bis 24m² einschließlich überdachtem Freisitz betragen. Es darf nur eingeschossig und nicht unterkellert sein und nicht für Wohn- und Vermietungszwecke genutzt werden.
Gartenhäuser gibt es in den verschiedensten Arten. Bereits im Vorfeld sollte man klären, ob man ein Häuschen in eigener Regie als Bausatz erwerben möchte oder ob man lieber ein Fertigteilhaus erwerben möchte und dieses besser von Fachkräften aufstellen lässt.
Gerade in Kleingärten kommt es immer mal wieder zu Reibereien zwischen den Nachbarn, gerade was das Gartenhaus betrifft. Es ist ratsam, sich vorher mit seinen Nachbarn abzusprechen und wenn man Glück hat, bekommt man gleich tatkräftige Hilfe angeboten. Beachten sollte man auch den Grenzabstand zum Nachbargarten. Normalerweise beträgt dieser 3 m. Sollte dieser Abstand aus Platzgründen nicht einzuhalten sein, dann darf man das Haus auch mit Genehmigung auf die Grundstücksgrenze setzen, allerdings sind da einige Besonderheiten einzuhalten. In diesem Fall sollte man sich vorher beim Bauamt und Gartenvorstand kundig machen und einen formlosen Antrag einreichen. Gegen evtl. Beschädigungen wie Vandalismus, Wetter- oder Brandschäden sollte man sein Gartenhaus auf jedem Fall mit einem Versicherungsabschluss schützen.